Verhalten im Schadenfall

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Was tun im Schadenfall?

Wenn ein Schaden passiert, ist der Schreck erst einmal groß. Umso wichtiger ist es, einen "kühlen Kopf" zu bewahren. Daher möchten wir Ihnen einige Tipps und Anregungen geben, was bei einem Schaden getan werden kann.

Brandschaden:

  • Alarmieren Sie sofort über Notruf 112 die Feuerwehr & beantworten Sie die 5 W-Fragen:
    Wer meldet das Ereignis, wo geschah es, was geschah, wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen!
  • Bringen Sie Menschen und Tiere in Sicherheit.
  • Verständigen Sie Ihre Nachbarn.
  • Ergreifen Sie eigene Löschmaßnahmen nur dann, wenn Ihnen keine direkte Gefahr droht.
  • Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt, aber schnell.

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Leitungswasserschaden:

  • Schließen Sie bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser sofort den Haupthahn.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper etc. durch einen Fachmann auftauen.
  • Stellen Sie die Stromzufuhr für Elektroinstallationen und Elektrogeräte ab.
  • Rufen Sie bei starker Überschwemmung die Feuerwehr zum Abpumpen.
  • Schaffen Sie Ihren Hausrat aus dem Gefahrenbereich und schützen Sie ihn vor weiterer Nässeeinwirkung.
  • Sollte die Schadenursache trotz festgestellter Nässe am Gebäude nicht bekannt sein, beauftragen Sie eine professionelle technische Leckortung in der Nähe (z. B. die Firmen POLYGONVATRO oder AllTroSan).
  • Sollte eine technische Trocknung schadenbedingt notwendig sein, damit ein Nässeschaden sich nicht vergrößert, beauftragen Sie umgehend zu ortsüblichen Kosten eine entspr. Fachfirma (z. B. die Firmen POLYGONVATRO oder AllTroSan).

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Sturmschaden:

  • Sind massive Sturmauswirkungen, z. B. entwurzelte Bäume auf Autos zu beklagen, benachrichtigen Sie die Feuerwehr.
  • Durch Sturm entstandene Öffnungen am Gebäude sind umgehend zu verschließen.
  • Versichert sind Sturmschäden ab Windstärke 8. Erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn, ob auch dort Schäden entstanden sind.
  • Fragen Sie beim Wetterdienst nach, welche Windstärke vorherrschte.
  • Sammeln Sie Medienberichte oder nutzen das Internet (z.B. www.wetteronline.de)

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In jedem Fall gilt:

  • Informieren Sie die u. a. Ansprechpartner über den entstandenen Schaden.
  • Unternehmen Sie alles nötige, um weiteren Schaden abzuwenden/entstandene Schäden zu mindern.
  • Erleichtern Sie uns die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen, indem Sie aussagekräftige Schadenfotos fertigen und einreichen.
  • Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns an.

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