Leitungswasser

Rohrbruch oder Undichtigkeit?

Versichert im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind unter anderem Frost– und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung.

Ein Rohr bricht, wenn durch die Veränderung des Werkstoffes die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt wird (Löcher oder Risse), dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können.

Undichtigkeiten sind kein Rohrbruch. Sie fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Rohrbruchversicherung. Fälle sind z. B. das Lockern von Rohrverbindungen oder poröse bzw. undichte Dichtungen. In diesem Falle sind alle Arbeiten die zur Beseitigung der Undichtigkeit notwendig waren nicht versichert. Eventuell anfallende Kosten, die zur Beseitigung von Folgeschäden entstehen (z. B. Malerarbeiten in der Wohnung unter dem Schadenort, Trocknungsarbeiten etc.) sind versichert.

Achten Sie daher genau auf die Rechnungslegung der Handwerker. Sollte definitiv ein Rohrbruch vorgelegen haben, sollte dies auch aus der Rechnung ersichtlich sein.

Definition:
Bruchschäden an Rohren bzw. was gehört zu den Rohren der Wasserversorgung?

Rohre sind nach der Verkehrsauffassung feste (starre) Hohlkörper von zumeist rundem Querschnitt, die zur Leitung von Flüssigkeiten bestimmt sind. Das Material, aus dem die Rohre bestehen, muß fest und fest verarbeitet sein (vgl. F 1.3). Zum Rohr zählen Rohrstücke bzw. Rohrstränge, Rohrbogen, Rohrknie und Rohrverbindungsstücke (Verschraubungen), Flanschen und Muffen. Alle sonstigen wasserführenden Installationen sind keine Rohre im Sinne der VGB, sondern zählen zu den in §§ 7 Nr. 2 VGB 88, 4 Nr. 2 a Ziff. 2 VGB 62 einzeln auf geführten Einrichtungen und Anlagen oder ähnlichen Installationen. Nicht zum Rohr gehören Druckminderer und Wasserzähler bzw. Wasseruhren. Sie sind ebenso wie Kompensatoren (Dehnungsausgleicher) Installationen nach §§ 7 Nr.2 a VGB 88, 4 Nr.2 a Ziff.2 VGB 62. Kompensatoren sind flexible Verbindungsstücke, die bei großen Rohrlängen zwischen den Rohren installiert werden, um die bei Temperaturschwankungen auftretenden Dehnungen zwischen den Rohren auszugleichen. Sie bestehen aus Gummi oder aus einem sog. Metallbalg und sind im Gegensatz zu Rohren nicht starr, sondern flexibel. Daher sind sie nicht als Rohr einzustufen. Ein Wasserabstellschieber im Zuleitungsrohr der Wasserversorgung gehört zwar auch zum Rohrleitungssystem und ist Teil desselben, da er den Rohren zwischengeschaltet ist. Er kann vom Sprachgebrauch und von seiner Funktion her aber nicht mehr als Zuleitungsrohr angesehen werden. Insbesondere ist er auch kein Bestandteil des Rohres wie etwa Rohrschrauben, Flansche, Kniestücke, Dichtungen oder Druckausgleicher. Er ist vielmehr Einrichtungen wie Hähnen, Ventilen, Filtern usw. zuzurechnen (LG Stuttgart VersR 93 S.474 und r+s 93 S. 389). Diese Einrichtungen werden auch als Armaturen bezeichnet. Verschiedentlich bieten die Wohngebäudeversicherer inzwischen auch Versicherungsschutz für den Austausch von Armaturen wie Wasserhähne, Wassermesser und Geruchsverschlüsse. Die Kosten für den Austausch dieser Gegenstände werden ersetzt, wenn der Austausch durch einen versicherten Rohrbruchschaden verursacht wurde. Ansonsten sind Bruchschaden an den Armaturen weiterhin nicht versichert.

(Quelle: Wohngebäudeversicherung, Kommentar, 2. Auflage, Horst Dietz)