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Beschleunigung der Regulierung
Kombinierte Sach- und Haftpflichtversicherung
Verbundene Wohngebäudeversicherung
Glasversicherung
Als Versicherungsnehmer können Sie aktiv an der Beschleunigung des Regulierungsverfahrens mitwirken, in dem Sie insbesondere folgende Punkte beachten:
- Bitte benutzen Sie unser Gebäudeschadenmeldeformular und füllen Sie es vollständig aus. Insbesondere Schadendatum, Schadenart und -ursache, ungefähre Schadenhöhe, Angaben zur Kontoverbindung für eine Regulierung sind hier besonders wichtig. Dieses Formular liegt Ihnen als Anlage bei. Sie können sich dieses im Bedarfsfall jederzeit von unserer Homepage herunterladen.
- Bei kleineren Schäden (bis 2.500,– EUR) können Sie die Reparatur sofort veranlassen und uns die Rechnung zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadenanzeige einreichen. Bei größeren Schäden (ab 2.500,– EUR) empfehlen wir Ihnen, sich mit uns zeitnah zwecks Abstimmung der Schadenabwicklung in Verbindung zu setzen. Bei Schäden über 7.500,– EUR melden Sie uns bitte umgehend den eingetretenen Schaden mit den v. g. Unterlagen per Fax.
- In jedem Schaden unternehmen Sie bitte alles, was zu einer Minderung des Schadens führen kann (Leckageortung, evtl. notwendige Trocknungsmaßnahmen einleiten).
- Machen Sie bei kostenintensiven oder komplizierten Schäden (gerade im Bereich Leitungswasser) aussagekräftige Fotos und senden Sie diese mit Ihren Unterlagen ein.
- Bei Sturmschäden fügen Sie unbedingt einen Nachweis bei z. B. einen Zeitungsausschnitt oder eine Bestätigung des zuständigen Wetteramtes bei. Auch können Sie uns einen Ausdruck der Sturmtätigkeit von der Internetseite www.wetter-online.de zusenden.
- Bei Vandalismusschäden über 600 EUR reichen Sie bitte eine Kopie der polizeilichen Anzeige ein.
- Reichen Sie die Schadenunterlagen möglichst gesammelt ein und vermeiden Sie Mehrfachsendungen (Fax, Brief, E-Mail).
- Sollten Fliesen, Deckenverkleidungen, Parkett- oder Laminatböden sowie Teppichböden vom Schaden betroffen sein, teilen Sie uns bitte mit, ob diese zur Ausstattung der Wohnung gehören oder sich im Eigentum des Mieters befinden.
- Beachten Sie unbedingt, dass nur schadenbedingte Arbeiten reguliert werden können. Prüfen Sie daher die Rechnungen vor und streichen Sie bitte Instandhaltungs- /Modernisierungsarbeiten bzw. machen diese kenntlich.
- Im Zweifel rufen Sie uns einfach an!
Ansprechpartner im Versicherungsfall
... finden Sie unter "Unser Team"!
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