Blitzschlag

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. Der Einschluß derartiger Schäden bezieht sich im wesentlichen auf nichtzündende Blitzschläge, die z.B. Sengschäden oder Verformungen verursachen.

Da der zuverlässige Nachweis des unmittelbaren Übergangs eines Blitzes auf eine versicherte elektrische Einrichtung sehr schwierig ist, geht die Regulierungspraxis im allgemeinen davon aus, daß ein ersatzpflichtiger Schaden bereits dann vorliegt, wenn ein Einschlag in das Gebäude, in dem die elektrische Einrichtung untergebracht ist oder in dessen unmittelbarer Nähe nachweisbar ist. Die Beweislast dafür trägt der VN, wobei es in Zweifelsfällen nicht genügt, wenn der VN nachweist, daß bei Eintritt des Schadens am Schadenort oder in der Nähe des Schadenorts ein Gewitter mit Blitz niedergegangen ist. Zumindest wird daneben gefordert, daß nachweislich in der näheren Umgebung des Schadenorts zur gleichen Zeit weitere gleichartige Schäden an elektrischen Einrichtungen eingetreten sind. Insbesondere bei später festgestellten Schäden können die Aufzeichnungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen über Stromschwankungen im elektrischen Versorgungsnetz zum Schadennachweis hinzugezogen werden.

Induktion

Induktion ist die Erregung elektrischer Ströme und Spannungen erzeugt durch bewegte und veränderliche Magnetfelder in elektrischen Leitern und leitfähigen Systemen. Magnetfelder können bei Blitzeinschlag durch den Blitzstrom entstehen, z.B. wenn ein Blitz in die Blitzschutzanlage eines Hauses einschlägt. Schäden durch diese bloße Wirkung des elektrischen Stromes sind über die Feuerversicherung abgedeckt unabhängig ob mit oder ohne Feuererscheinung.

Überspannung

Überspannungsschäden sind Schäden, die an elektrischen oder elektrotechnischen Einrichtungen entstehen infolge einer unzulässigen Überschreitung der Nennspannung oder durch überlagerte Spannungspitzen.

Ursache hierfür können technische Defekte sowohl beim Verbraucher als auch beim Energieversorgungsunternehmen sein oder atmosphärische Entladungen durch Blitze, die sich über das Betriebsstromnetz auswirken. D.h. der Blitzstrom wandert in Form einer sogenannten Blitzstromwanderwelle in der elektrischen Leitung ab und verursacht Schäden an den angeschlossenen elektrischen Einrichtungen.

Die vorstehenden Definitionen entsprechen dem allgemeinen Sprachgebrauch bzw. der Verkehrsanschauung!

Quellen:
Versicherungsalphabet Dr. von Fürstenwerth & Dr. Weiß, Seiten 79, 86/87, 500/501
Wohngebäudeversicherung Horst Dietz, § 5 Abs. 4 und 4.2. und Klausel 0911 Abs. 4