Tipps für eine schnelle Regulierung

Kombinierte Sach- und Haftpflichtversicherung

Verbundene Wohngebäudeversicherung
Glasversicherung

– Stand 29. April 2020 –

Als Versicherungsnehmer können Sie aktiv an der Beschleunigung des Regulierungsverfahrens mitwirken, in dem Sie insbesondere folgende Punkte beachten:

  • Bitte verwenden Sie zur Meldung unser Schadenanzeigeformular & füllen es vollständig aus. Folgende Angaben gehören dort stets hinein: Groß-/Kleinschaden, Vorsteuer, Schadendatum im Format Tag/Monat/Jahr, Anzahl der Einheiten, Leerstandsquote sowie eine Bankverbindung für Schadenzahlungen. Das Schadenanzeigeformular können Sie im Bedarfsfall jederzeit herunterladen.
  • Bitte verwenden Sie zur Meldung unser Schadenanzeigeformular & füllen es vollständig aus. Folgende Angaben gehören dort stets hinein: Groß-/Kleinschaden, Vorsteuerabzug (falls relevant), Schadendatum im Format Tag/Monat/Jahr, Anzahl der Einheiten (falls abweichend vom Versicherungsschein), Leerstandsquote (falls größer 70 %) sowie eine aktuelle Bankverbindung der WEG (kein Handwerker- oder Mieterkonto!). Download des Formulars unter www.intersam.de.
  • Bei kleineren Schäden (bis 2.500,- €), wie z. B. einer zerbrochenen Fensterscheibe, einem zerstörten Briefkasten, kleineren Rohrbrüchen (gedeckt nur bis max. 3 m Rohr/Bruch) mit geringen Folgeschäden, können Sie die Wiederherstellung (Deckung vorausgesetzt) zu ortsüblichen Preisen und im erforderlichen Umfang sofort veranlassen & uns den Schaden nach Erhalt der Rechnung zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Schadenanzeigeformular melden. Bei größeren Schäden (zwischen 2.500,- € bis max. 7.500,- € - ACHTUNG: Ausnahme Risikoträger Signal Iduna bis max. 10.000,- €) empfehlen wir, uns nach den Notmaßnahmen, jedoch vor der Wiederherstellung zwecks Abstimmung der Schadenabwicklung zu kontaktieren. Schäden ab 7.500,- €  (sog. Großschäden - ACHTUNG: Ausnahme Risikoträger Signal Iduna ab 10.000,- €) melden Sie uns dagegen bitte unverzüglich, da dann eine Besichtigung durch einen Regulierer nötig ist.

    Bitte beachten: Alle Kleinschäden (unter 7.500 €), sind uns spätestens binnen eines Jahres nach deren Eintritt bzw. deren erstmaliger Entdeckung zu melden. Bei Überschreitung dieser Meldefrist können die verspätet gemeldeten Schäden nicht mehr reguliert werden!
  • Unternehmen Sie alles Notwendige, um weiteren Schaden abzuwenden/entstandene Schäden zu mindern.
  • Erleichtern Sie uns die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen, indem Sie bei jedem Schaden aussagekräftige Schadenfotos fertigen und einreichen.
  • Fügen Sie bei Sturmschäden unbedingt ein Windstärkenindiz wie z. B. einen Lokalpresseartikel, eine Wetteramtsauskunft oder einen Auszug der Spitzenböen von der Internetseite www.wetteronline.de bei.
  • Bei allen Schäden durch böswillige Beschädigung weisen Sie uns die polizeiliche Anzeige nach (außer bei Graffitischäden, wo dies erst ab einer Schadenhöhe von 500,- € nötig ist).
  • Unternehmen Sie alles Notwendige, um weiteren Schaden abzuwenden/entstandene Schäden zu mindern.
  • Erleichtern Sie uns die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen, indem Sie bei jedem Schaden aussagekräftige Schadenfotos fertigen und einreichen.
  • Fügen Sie bei Sturmschäden unbedingt ein Windstärkenindiz wie z. B. einen Lokalpresseartikel, eine Wetteramtsauskunft oder einen Auszug der Spitzenböen von der Internetseite www.wetteronline.de bei.
  • Bei allen Schäden durch böswillige Beschädigung weisen Sie uns die polizeiliche Anzeige nach (außer bei Graffitischäden, wo dies erst ab einer Schadenhöhe von 500,- € nötig ist).
  • Bitte reichen Sie Schadenunterlagen bei Kleinschäden möglichst gesammelt anstatt kleinteilig Stück für Stück ein & unterlassen Mehrfachsendungen identischer Unterlagen.
  • Geben Sie an, wer Bodenbeläge wie Parkett, Laminat, Auslegeware & Wand-/ sowie Deckenpaneele eingebracht hat, wenn diese beschädigt/zerstört wurden, da diese nur versichert sind, wenn sie nicht von einem Mieter auf dessen Kosten eingebracht wurden.
  • Nur schadenbedingt notwendige und versicherte Arbeiten in ortsüblicher Höhe können reguliert werden. Keine Deckung besteht für Instandhaltungs-/Modernisierungsarbeiten. Prüfen Sie daher Rechnungen vor und streichen nicht versicherte Arbeiten.
  • Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns an.